Der Verein hat gem. § 5 der Vereinssatzung Ehrenmitglieder, ordentliche Mitglieder und Jugendmitglieder:
Mitglieder, die sowohl 50 Jahre dem Verein angehören als auch das 75. Lebensjahr vollendet haben, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt und sind ab dem Zeitpunkt der Ernennung beitragsfrei.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jugendmitglieder sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Aufnahme von Jugendmitgliedern ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.7
Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird gem. § 7 der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Auf der Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 wurden folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen, die bis zu einem geänderten Beschluss gültig sind:
Erwachsene | Kinder/Jugendliche | Familie* | |
Ab 01.01.2025 | 40 € | 20 € | 70 € |
Ab 01.01.2026 | 50 € | 25 € | 80 € |
* Zwei Erwachsene inkl. beliebig viele Kinder
Kündigung
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich und ist dem Vorstand gegenüber schriftlich (z. B. per E-Mail an vorstandschaft@fsv-schoenderling.de) bis zum 31.12. zu erklären.
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